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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 U 2749/19

Gesetze: SGB VII § 7; SGB VI § 8; SGB VII § 56

Leitsatz

Leitsatz:

Lässt sich eine funktionelle Schwäche des linken Beines keiner Diagnose nach einem gängigen Diagnosesystem (z.B. ICD-10, DSM IV, DSM V) zuordnen, ist sie nicht als Unfallfolge feststellbar. Eine rentenberechtigende MdE von mindestens 20 v.H. liegt nicht vor, wenn nur geringe Bewegungseinschränkungen des linken Kniegelenks mit muskulär kompensierter Kniebandinstabilität nachweisbar sind, neurologische Störungen nicht bestehen und keine objektiven Hinweise für eine schmerzbedingte Minderbelastbarkeit des linken Beines vorliegen.

Fundstelle(n):
LAAAJ-24749

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