Zu den Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns und einer verdeckten Einlage
Leitsatz
1. Ein steuerfreier Sanierungsgewinn liegt nicht vor, wenn ein Gläubiger anläßlich des Gesellschafterwechsels bei seinem Abnehmer einen Teil seiner Lieferantenforderungen erläßt, um die künftige Warenabnahme und Regulierung der Zahlungsverpflichtungen auf eine neue Basis zu stellen.
2. Eine (steuerfreie) verdeckte Einlage ist nicht gegeben, wenn sich die Muttergesellschaft gegenüber einem Lieferanten ihrer Tochtergesellschaft (GmbH) verpflichtet, ihren eigenen Warenbedarf bei diesem Lieferanten für eine bestimmte Zeit zu möglicherweise überhöhten Preisen zu decken.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 181 YAAAA-91582
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