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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VS 2595/20

Der Kläger begehrt die Anerkennung eines Guillain-Barré-Syndroms (GBS) als Folge einer Wehrdienstbeschädigung und die Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) aufgrund einer Vierfach-Impfung im Rahmen der Vorbereitung auf einen Auslandseinsatz.

Fundstelle(n):
XAAAJ-24745

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