Formeller Bilanzenzusammenhang: Auflösung einer wirksam
gebildeten Ansparrücklage im Wege der Bilanzberichtigung –
Beschränkung der Auswirkung auf das Kapitalkonto
Leitsatz
Eine zwar rechtswidrig, aber gleichwohl wirksam gebildete Ansparrücklage, deren bilanzieller Ausweis Grundlage einer rechtskräftigen
Veranlagung geworden ist, kann nicht nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs in der Schlussbilanz des ersten offenen
Wirtschaftsjahres, für das die Veranlagung berichtigt oder geändert werden kann, erfolgswirksam aufgelöst werden, da sich
der Bilanzierungsfehler nicht in einer Bilanzposition, sondern lediglich im Kapitalkonto auswirkt (vgl. -, BFH/NV 2017, 579; a. A. -, BFH/NV 1993, 461).
Fundstelle(n): BB 2022 S. 1776 Nr. 31 DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 21 DStRE 2023 S. 712 Nr. 12 KÖSDI 2022 S. 22880 Nr. 9 IAAAJ-24656
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