Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer:
Anmietung einer Wohnung durch die Partner einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft – Zuordnung der Aufwendungen bei alleiniger Nutzung
eines Arbeitszimmers durch einen der Lebensgefährten
Leitsatz
Nutzt ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin angemieteten Wohnung
ein häusliches Arbeitszimmer alleine als Mittelpunkt seiner beruflichen Betätigung zur Einkünfteerzielung, sind die auf diesen
Raum entfallenden Aufwendungen bei ihm in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern er Aufwendungen in mindestens
dieser Höhe getragen hat.
Fundstelle(n): DStR 2023 S. 6 Nr. 19 DStRE 2023 S. 711 Nr. 12 KAAAJ-24651
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