Kindergeld wegen Behinderung ohne förmliche Bescheinigung der
Behinderung durch einen Arzt oder Gutachter
Leitsatz
Die Feststellung einer Behinderung als Voraussetzung für die Bewilligung von Kindergeld für ein mehr als 25 Jahre altes Kind
ist eine von der Behörde bzw. dem Gericht zu entscheidende Rechtsfrage. Das Vorliegen der in A 19.2 Abs. 1 Satz 1 KD-KG 2020
genannten Bescheinigung eines Arztes oder Gutachters war daher auch für Kindergeld für 2020 keine formelle Voraussetzung für
die Feststellung der Behinderung durch die Behörde oder das Gericht.
Fundstelle(n): AAAAJ-24650
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