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BFH  - III R 32/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst a, HGB § 254, EStG § 5 Abs 1a S 2

Rechtsfrage

1. Handelt es sich bei Zinsen auf Depotverbindlichkeiten um Entgelte auf Schulden i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG?

2. Sind bei Rückversicherungsunternehmen --anders als bei Erstversicherungsunternehmen-- Zinsen auf Depotverbindlichkeiten gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG hinzuzurechnen?

3. Sind bei Depotzinsen und Depoterträgen aus dem Retrozessionsgeschäft, soweit sie in einem dokumentierten wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, zumindest Zinsaufwand und Zinsertrag zu verrechnen?

Entgelt; Gewerbesteuer; Hinzurechnung; Schulden; Verbindlichkeit; Versicherung; Zinsen

Fundstelle(n):
GAAAJ-24515

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