Entgelt; Gewerbesteuer; Hinzurechnung; Schulden; Verbindlichkeit; Versicherung; Zinsen
Rechtsfrage
1. Handelt es sich bei Zinsen auf Depotverbindlichkeiten um Entgelte auf Schulden i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG?
2. Sind bei Rückversicherungsunternehmen --anders als bei Erstversicherungsunternehmen-- Zinsen auf Depotverbindlichkeiten gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG hinzuzurechnen?
3. Sind bei Depotzinsen und Depoterträgen aus dem Retrozessionsgeschäft, soweit sie in einem dokumentierten wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, zumindest Zinsaufwand und Zinsertrag zu verrechnen?
Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst a, HGB § 254, EStG § 5 Abs 1a S 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2022):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
GAAAJ-24515