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BFH  - II R 33/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 125 Abs 1

Rechtsfrage

Stellt die Adressierung eines Verwaltungsakts unter Nennung der auf Grund eines Formwechsels nicht länger zutreffenden Rechtsform des Rechtsträgers unter der alten Firmierung einen besonders schwerwiegenden und unter Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler i.S.d. § 125 Abs. 1 AO dar?

Adressierung; Grunderwerbsteuer; Nichtigkeit; Rechtsvorgänger

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 200 Nr. 7
BFH/PR 2024 S. 232 Nr. 8
DStR 2024 S. 1126 Nr. 20
DStR 2024 S. 1126 Nr. 20
ErbStB 2024 S. 184 Nr. 7
IWB-Kurznachricht Nr. 10/2024 S. 394
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2024 S. 446
WAAAJ-24514

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