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BFH  - I R 35/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 8 Abs 1, GewStG § 7 S 1, GewStG § 9 Nr 3, AEUV Art 49

Rechtsfrage

Berücksichtigung finaler Verluste einer aufgegebenen EU-Betriebsstätte im Inland

1. Befinden sich in- und ausländische Betriebsstätten hinsichtlich der Verlustberücksichtigung in einer vergleichbaren Situation im Sinne der Rechtsprechung des EuGH zu den Grundfreiheiten?

2. Ist die Nichtberücksichtigung von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten während des Bestehens der ausländischen Betriebsstätte zur Verhinderung doppelter Verlustnutzung gerechtfertigt? Ist diese Nichtberücksichtigung aber unverhältnismäßig, wenn die Verluste im Ausland nicht mehr mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können (finale Verluste)?

3. EuGH-Vorlage zur Vorabentscheidung mit Beschluss vom - I R 32/18, über die der (EU:C:2022:717) entschieden hat. Das Verfahren wird unter dem Az. I R 35/22 (I R 32/18) fortgeführt.

Ausland; Betriebsstätte; Niederlassungsfreiheit; Verlust

Fundstelle(n):
EStB 2023 S. 207 Nr. 6
FR 2023 S. 612 Nr. 13
GmbH-StB 2023 S. 169 Nr. 6
IStR 2023 S. 365 Nr. 10
PIStB 2024 S. 48 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2023 S. 434
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2023 S. 539
WPg 2023 S. 1344 Nr. 23
CAAAJ-24512

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