Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 43 vom Seite 3013

Beitragsberechnung im Übergangsbereich ab dem 1. Oktober 2022

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3048Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v.  (BGBl 2022 I S. 969) wurden auch die Regeln für die besondere Beitragsberechnung im Übergangsbereich (frühere Bezeichnung: Gleitzone) verändert. Das von den Spitzenorganisationen neu gefasste Rundschreiben „Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV ab dem “, NWB DAAAJ-21655, v.  erläutert die neuen Regeln im Detail.

Neue Entgeltspanne

[i]Ausweitung des begünstigten PersonenkreisesEin Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV) liegt ab dem vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer mehr als geringfügig entlohnten Beschäftigung regelmäßig in einer Entgeltspanne von 520,01–1.600 € im Monat liegt. Bis zum umfasste der Übergangsbereich eine Entgeltspanne von 450,01–1.300 €/mtl.

Neue Berechnungsformel

[i]Belastungssprung entfälltDie Formel zur Entlastung der Beschäftigten im Übergangsbereich wird ab dem so geändert, dass der Belastungssprung im Beitragsrecht beim Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entfällt. Zudem wurde die ...