Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beitragsberechnung im Übergangsbereich ab dem 1. Oktober 2022
Neue Entgeltspanne, neue Formel und Übergangsregelungen – die Änderungen im Überblick
Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. (BGBl 2022 I S. 969) wurde zum neben der Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von [i]Eilts, NWB 37/2022 S. 2616monatlich 450 € auf 520 € auch die obere Entgeltgrenze für eine mehr als geringfügige Beschäftigung im sog. Übergangsbereich von monatlich 1.300 € auf 1.600 € angehoben. Daneben ist für die Verteilung der Beiträge eine neue Formel entwickelt worden. Außerdem sind für versicherungspflichtige Beschäftigungen, die am bereits bestanden und in denen das regelmäßige Arbeitsentgelt den Betrag von 520 € nicht übersteigt, Übergangsregelungen bei der Beitragsberechnung zu beachten. Updates im Entgeltabrechnungsprogramm und Anpassungen in den Personalstammdaten sind unerlässlich. Das von den Spitzenorganisationen neu gefasste Rundschreiben „Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV ab dem “, NWB DAAAJ-21655, v. erläutert die neuen Regeln im Detail. Die wichtigsten Inhalte sind daraus nachfolgend zusammenge...