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Kindergeld | Prüfung des deutschen Kindergeldanspruchs bei möglichem Bezug von Familienleistungen im Vereinigten Königreich (BFH)
Im Anwendungsbereich des Art. 68
der VO Nr. 883/2004 ist grundsätzlich vorrangig in einem
Koordinierungsverfahren zu klären, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf
Familienleistungen in einem anderen Mitgliedstaat bestand (Bestätigung der
Rechtsprechung). Der rechtlichen Bewertung der zuständigen ausländischen Stelle
hinsichtlich des Verhältnisses zwischen dem Anspruch auf die Familienleistung
("Child Benefit") und einer möglicherweise gegenläufigen Regelung ("High Income
Child Benefit Charge") ist zu folgen (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: In der Sache ist streitig, ob der Kläger in der Zeit von April 2013 bis September 2014 (Streitzeitraum), während der er, seine Ehefrau und das in 2013 geborene gemeinsame Kin...