Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Produktionsverlagerung in der Betriebsprüfung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 793Mit diesem Beitrag wird die Reihe von Fallstudien zu wichtigen Schwerpunkten der Außenprüfung bei Verrechnungspreisthemen fortgesetzt. Konkret liegt diesem zweiten Fall eine Produktionsverlagerung zugrunde, die aus Sicht der Betriebsprüfung als Funktionsverlagerung steuerpflichtig sein soll und die Schätzung eines Mehrergebnisses nach § 162 Abs. 2 AO ermöglicht.
.
I. Feststellungen der Betriebsprüfung
[i]Funktionsverlagerung und werthaltige FunktionEine Funktionsverlagerung liegt vor, wenn das verlagernde Unternehmen aufgrund des Verlagerungsvorgangs die betreffende Funktion einstellt. Die Herstellung von Morpheus-Produkten erfüllt den Tatbestand einer Funktion. Das Tatbestandsmerkmal „Einstellung der Funktion“ i. S. des § 1 Abs. 2 FVerlV ist erfüllt, da die Funktion „Produktion von Morpheus-Produkten“ aufgrund des Vorgangs entfällt.
Die Funktion Produktion ist auch werthaltig. Ein fremder Dritter würde die Produktion nicht erwerben, ohne mit einer Gewinnmarge zu kalkulieren. Die bisher angesetzten Produktionserlöse waren nicht angemessen. Die Betriebsprüfung geht von einer fremdüblichen Nettomarge der Morpheus GmbH von 6,61 % aus. Seitens der Betriebsprüfung wird der...