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Finanzierungsstrukturen krisensicherer aufbauen
Erkenntnisse für eine konsequente Ausrichtung
Die Rückführung der KfW-Hilfsmittel im Rahmen der Corona-Krise fällt inzwischen in eine neue Zeit mit Inflation, Euro-Kurs-Verfall, Lieferketten-Thematiken, explodierenden Energiekosten, Zinsänderungsrisiken, StaRUG-Regelungen und ergänzenden Vorgaben von Banken hinsichtlich Nachhaltigkeitserfordernissen. Darüber hinaus stellt die BaFin nunmehr höhere Anforderungen an die Banken-Portfoliosteuerung und die Kreditvergabe sowie überhaupt an die Aufrechterhaltung von bestehenden Kreditverträgen. Hier sind Sie als Berater oder Unternehmensgeschäftsführer mehr denn je gefragt.
Der Dauerkrisenmodus aus Pandemie-Maßnahmen, Krieg, Inflation etc. führt zum Erfordernis radikaler Maßnahmen zur akuten und vorbeugenden Liquiditätssicherung.
Banken werden nicht helfen (dürfen), sondern zum Katalysator und Ursachenverstärker.
Die Unternehmensfinanzierungen benötigen – sofern nicht kapitalmarktorientiert – grundsätzliche Verbesserungen im Strukturaufbau und/oder der taktischen Absicherung.
I. Bundesregierung setzt auf Regulierung
Am hat die BaFin die 6. Novelle ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) veröffentlicht. Darin hat sie insbesondere die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen sowie zu Auslagerungen umgesetzt.
Den aktuellen Stand der Mindestanforderungen Kredit („MaRisk“) der BaFin können Sie unter https://go.nwb.de/a61uj abrufen.
Zusammengefasst gesagt, wird die Kreditvergabe von Banken so stark reguliert wie nie. Neue Vorgaben zur Überprüfung von Unternehmensmerkmalen orientieren sich inzwischen zudem an staatlich definierter Moral. Kennzahlen und Planungen werden besonders dann akzeptiert, wenn anhand Mainstream-Moral die Kreditwürdigkeit argumentativ untermauert werden kann.
Sollte das kreditanfragende Unternehmen zudem ein starker Energieverbraucher sein, wird die Anfrage aktuell nur verzögert bearbeitet. Der Bankenmarkt hat sich zur Risikovermeidung auf Abwarten eingestellt.
Statt einen Wettbewerbsnachteil, der sich aus den Regle-ments der BaFin im deutschen Finanzierungsmarkt ergibt, einfach hinzunehmen, sind die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen deshalb alsbald zu forcieren.
Wir wollen uns daher auf einige Praxishinweise konzentrieren, die von Ihnen im noch laufenden Geschäftsjahr beachtet werden können.