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NWB BB 11/2022 S. 319

Mindestbesteuerung: Frühestens erst ab 2024

Die Mindestbesteuerung ist Teil einer umfassenden Reform der internationalen Besteuerung von Unternehmen. Mit der Steuer sollen vor allem Mehreinnahmen generiert und Steuergestaltungen unterbunden werden. Allerdings konnten sich die EU-Finanzminister bisher nicht einstimmig über den Richtlinienentwurf einigen. Damit ist die vorgesehene Anwendung zum nicht mehr möglich und die Anwendung erfolgt frühestens ab 2024. Die Mindeststeuer soll 15 % auf die erzielten Gewinne betragen. Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/7byll.