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ISA (DE) 510: Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungsaufträgen
Inhalte und deutsche Modifikationen
ISA (DE) 510 „Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungen“ ist Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW. Der Standard beruht auf einer Übersetzung des ISA 510 „Initial Audit Engagements – Opening Balances“ und enthält ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften. Seine Regelungen sollen obligatorisch angewendet werden bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden); eine freiwillige vorzeitige Anwendung war bereits zwei Jahre zuvor zulässig. Aus Anlass der Bedeutung und Aktualität des ISA (DE) 510 stellt der Beitrag die Inhalte und die deutschen Modifikationen des Standards für die Anwendung in der Abschlussprüfungspraxis komprimiert, übersichtlich und nutzerfreundlich dar. Der Beitrag ist Teil einer Reihe von Beiträgen über die zu den GoA des IDW zählenden ISA (DE). Neben den einzelnen, zu den GoA des IDW gehörenden ISA (DE) werden in der Beitragsreihe auch formale Änderungen im Gefüge der GoA des IDW durch die Anwendung der ISA (DE) sowie daraus entstehende materielle Änderungen gegenüber den bisherigen IDW Prüfungsstandards im Überblick behandelt.
Philipps, Anpassungsbedarf bei Anwendung der ISA (DE), WP Praxis 11/2021 S. 360, NWB LAAAH-92961
ISA (DE) 510 ist Teil der GoA des IDW. Der Standard enthält die Regelungen des ISA 510 und ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften.
Der Standard formuliert Regelungen zu den Verantwortlichkeiten der Abschlussprüfer im Zusammenhang mit Eröffnungsbilanzwerten im Fall eines Erstprüfungsauftrags. Seine Regelungen bezwecken, dass Abschlussprüfer ausreichende geeignete Prüfungsnachweise über die Eröffnungsbilanzwerte im Abschluss des Berichtszeitraums und die stetige Anwendung der Rechnungslegungsmethoden bzw. die sachgerechte Erfassung, Darstellung und Angabe eventueller Methodenänderungen darin erlangen.
ISA (DE) 510 ist für jede Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den ISA (DE)/IDW PS relevant und von Bedeutung. Der Standard ist (vor allem) auch im Zusammenhang mit ISA (DE) 200 „Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing“ zu lesen.
I. Bedeutung und Aktualität des Themas
Bei Abschlussprüfungen über Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden) werden die International Standards on Auditing (DE) (ISA (DE)) fester Bestandteil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) des IDW. Diese GoA des IDW schließen dann neben bestimmten IDW Prüfungsstandards (IDW PS) mehrheitlich sog. International Standards on Auditing (ISA) unter Berücksichtigung deutscher Besonderheiten (ISA (DE)) ein. Einer dieser ISA (DE) als Teil der GoA des IDW ist ISA (DE) 510 „Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungsaufträgen“. Sein Pendant innerhalb der ISA ist ISA 510 „Initial Audit Engagements – Opening Balances“, anzuwenden bei der Prüfung von Abschlüssen über Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem .
ISA (DE) 510 zählt zur Kategorie bzw. zum Regelungsbereich der ISA „Prüfungsnachweise“ (ISA 500-599). Der Standard formuliert Regelungen zu den Verantwortlichkeiten der Abschlussprüfer im Zusammenhang mit Eröffnungsbilanzwerten im Fall eines Erstprüfungsauftrags. Seine Regelungen bezwecken, dass Abschlussprüfer ausreichende geeignete Prüfungsnachweise dazu erlangen, ob die Eröffnungsbilanzwerte falsche Darstellungen mit wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss des Berichtszeitraums enthalten und die Rechnungslegungsmethoden darin stetig angewendet wurden oder eventuelle Methodenänderungen sachgerecht im Abschluss erfasst, dargestellt und angegeben sind.S. 357
Aufgrund der zeitlich schon längeren inhaltlichen Anwendungshistorie der ISA in Deutschland sind die deutschen Berufsangehörigen bereits mit den Grundaussagen des ISA (DE) 510, nicht aber mit seinen Inhalten im Detail sowie mit seinen deutschen Modifikationen vertraut. Hier setzt der vorliegende Beitrag an. Er behandelt ISA (DE) 510 in einer zusammenfassenden Darstellung, mit verkürzter, übersichtlicher Wiedergabe seiner Inhalte, orientiert an der Gliederung seiner Anforderungen. Zweck dieser Zusammenfassung ist, allen Interessierten einen detaillierten Überblick über die Standardinhalte zu geben und bei der möglichst effizienten Einarbeitung darin zu unterstützten; sie vermag den Standardtext indes nicht zu ersetzen.
Die Behandlung des Standards beginnt mit einer visuellen, durch Stichworte angereicherten Inhaltsübersicht (Abschnitt II.). Darauf folgend werden der Anwendungsbereich und Anwendungszeitpunkt sowie das Ziel des Standards und darin enthaltene Definitionen beschrieben (Abschnitt III.). Anschließend werden die Anforderungen mit ihren zugehörigen Anwendungshinweisen im Standard je Gliederungspunkt nutzerfreundlich „auf einen Blick“ verbal und zum Teil auch visuell dargestellt (Abschnitt IV.). Zum Schluss des Beitrags werden auch die Modifikationen der „D-Textziffern“ und der „D-Anlage“ im Standard zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften (und berufsüblichen Verhaltensweisen) „en bloc“ aufgeführt (Abschnitt V.).