Die Annahme, für den Begriff der mittelbaren Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG komme es nicht auf den beherrschenden Einfluß, sondern nur auf die reine kapitalmäßige Beteiligung an, verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Gesichtspunkte
Leitsatz
Der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz gebietet nicht, den Begriff der mittelbaren Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG restriktiv dahin auszulegen, daß er nur Beteiligungen über eine andere Kapitalgesellschaft erfaßt, die der Veräußerer seinerseits, z.B. aufgrund einer Beteiligung zu mehr als der Hälfte, beherrscht (Anschluß an das , BFHE 125, 444, BStBl II 1978, 590).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 646 SAAAA-91545
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