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Körperschaftsteuer | Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG i. d. F. des KöMoG
Das BMF hat zur Behandlung von Minder- und Mehrabführungen nach § 14 Abs. 4 KStG i. d. F. des KöMoG Stellung genommen (, NWB WAAAJ-23422).
Hintergrund: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom (BStBl 2021 I S. 889), KöMoG, wurde in Bezug auf die ertragsteuerliche Organschaft ein Wechsel der bisherigen Behandlung von Minder- und Mehrabführungen vollzogen und die Bildung steuerlicher Ausgleichsposten durch die Einlagelösung ersetzt (§ 14 Abs. 4 KStG).
In dem BMF-Schreiben wird geregelt, was für die Neuregelung zur Behandlung von Minder- und Mehrabführungen gilt. Hierbei geht das BMF auf die folgenden Punkte ein:
Zeitliche Anwendung;
Behandlung von Minder- und Mehrabführungen (steuerliche Auswirkungen, Rücklage nach § 34 Abs. 6e KStG [Bildung der Rücklage, Au...