Gesetze: UStG 1967/1973 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1967/1973 § 4 Nr. 8
Zinsdifferenz (sog. Packing) als Entgelt für Kreditvermittlung
Leitsatz
Vereinbart eine Bank mit einem Kreditvermittler, daß dieser in die Kreditanträge der Kreditkunden einen höheren Zinssatz einsetzen darf, als sie ohne die Einschaltung eines Kreditvermittlers verlangen würde (sog. Packing), ist die Zinsdifferenz das Entgelt für eine steuerpflichtige Vermittlungsleistung des Kreditvermittlers gegenüber der Bank. Dies gilt auch dann, wenn die Bank diese Beträge dem Vermittler zunächst auf einem Sperrkonto gutbringt, bei etwaigen Forderungsausfällen jedoch auf das Guthaben zurückgreift.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 618 NAAAA-91538
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