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Track 11 | Kapitalerträge: Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft fließt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ein Gewinnanteil gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses nur dann zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist und er nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann.
Informieren möchten wir Sie auch über ein Urteil des Bundesfinanzhofs zum Zufluss von Kapitalerträgen bei dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft.
Der VIII. Senat des BFH hat kürzlich entschieden: Ein Gewinnanteil fließt dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft nur dann bereits im Zeitpunkt des Beschlusses über die Gewinnausschüttung zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist und der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann.
Der Grund für den fiktiven Zufluss liegt – wie Sie wissen – darin, dass ein beherrschender Gesellschafter es selbst in der Hand hat, wann er sich einen fälligen Betrag auszahlen lässt. Das gilt für Dividende...