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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 06-07 | GmbH: Keine Hinzuschätzungen wegen unklarer Herkunft von Mitteln bei einem Gesellschafter

Verdeckte Bareinlagen können nach einem aktuellen Urteil des FG Münster nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft führen, weil die Herkunft der Mittel beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist. Das Finanzgericht hatte wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen. Das Finanzamt hat diese Chance jedoch nicht genutzt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Wir beginnen mit einem sehr interessanten FG-Urteil. Das FG Münster hat nämlich entschieden: Verdeckte Bareinlagen können nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft führen, weil die Herkunft der Mittel bei dem Gesellschafter nicht aufklärbar ist.

Die Richter aus Westfalen hatten wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Die Streitfrage sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärt.

Überraschenderweise hat das Finanzamt diese Chance nicht genutzt und keine Revision eingelegt. Das Urteil des FG Münster ist damit rechtskräftig.

Schildern Sie uns doch bitte zum besseren Verständnis erst einmal den Streitfall. – Gerne. – Eine GmbH betrieb einen ...