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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 28 | Kindergeld: Berücksichtigung der privaten Rente eines behinderten Kindes nur mit dem Ertragsanteil

Das FG Baden-Württemberg hat in erster Instanz entschieden, dass bei einem behinderten Kind eine private Rente, deren Kapitalstamm mit Zuwendungen eines Elternteils dotiert wurde, nur mit dem steuerpflichtigen Ertragsanteil bei den kindeseigenen Mitteln im Rahmen von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG bei der Prüfung der Fähigkeit zum Selbstunterhalt zu berücksichtigen ist. Die Revision der Familienkasse ist beim III. Senat des BFH anhängig.

Informieren möchten wir Sie auch über ein erfreuliches Urteil des FG Baden-Württemberg zum Kindergeld. Konkret: zu der Frage, ob ein behindertes Kind über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um sich selbst zu unterhalten.

Für ein volljähriges Kind gibt es bekanntlich auch dann Kindergeld, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Ein Kind gilt dabei als imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Bestreitung des gesamten notwendigen Lebensunterhalts ausreicht. Der existenzielle Lebensbedarf des Kindes ist also den eigenen finanziellen Mitteln gegenü...