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BFH Urteil v. - III R 15/78 BStBl 1980 II S. 490

Gesetze: BewG 1974 § 69 Abs. 3

Bewertung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks als Grundvermögen, wenn die Flächen als Bauland festgesetzt sind und die Bebauung möglich ist

Leitsatz

1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück gem. § 69 Abs. 3 Satz 1 BewG als Grundvermögen bewertet werden kann.

2. Die Ausnahmevorschrift des § 69 Abs. 3 Satz 2 BewG greift nicht Platz, wenn zwischen der Hofstelle und der landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Entfernung von 190 m besteht und die dazwischen liegenden Flächen in fremdem Eigentum stehen. Es fehlt dann an dem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 490
FAAAA-91519

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