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Aktuelle Rechtsprechung des BAG zum Insolvenzarbeitsrecht
Teil 2: Neues zum Wiedereinstellungsanspruch und zum Kündigungsschutzprozess in der Insolvenz
Angesichts der sich häufenden Krisen in der Welt und der in deren Folge für Deutschland zu erwartenden Rezession ist davon auszugehen, dass auch die Insolvenzen wieder zunehmen werden. Der 6. Senat des BAG hat in drei aktuellen Entscheidungen wichtige Grundaussagen zu Fragen des Insolvenzarbeitsrechts getroffen, die die Insolvenzverwalter und die Berater der Gläubiger beachten müssen, wenn sie den aktuellen Herausforderungen gerecht werden wollen. Gemeinsames Charakteristikum dieser Entscheidungen ist die Verschränkung von Arbeits- und Insolvenzrecht. In Teil 1 dieses Beitrages (, NWB FAAAJ-22460) wurden zwei aktuelle wichtige Entscheidungen zur Verbraucherinsolvenz und zur Insolvenzanfechtung besprochen, der aktuelle Teil befasst sich mit dem Anspruch auf Wiedereinstellung im Insolvenzverfahren.
Kündigungsschutzprozesse können nach § 86 Abs. 1 Nr. 3 InsO wieder aufgenommen werden, wenn dadurch mittelbar Masseverbindlichkeiten begründet werden können.
In der Insolvenz besteht kein Wiedereinstellungsanspruch. Der dafür erforderliche Kontrahierungszwang mit dem Insolvenzverwalter ist der Insolvenzordnung fremd.
I. Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz
Am hat der 6. Senat des BAG ei...