Beteiligung eines Landwirtes an einer Genossenschaft, die landwirtschaftliche Produkte vertreibt, ist notwendiges Betriebsvermögen. Gewinnrealisierung bei Umtausch von Genossenschaftsanteilen in GmbH-Anteile
Leitsatz
1. Beteiligt sich ein Landwirt an einer Genossenschaft, die die Verwertung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte zum Gegenstand hat, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Beteiligung keine bloße Kapitalanlage darstellt, sondern aus betrieblichem Anlaß erworben wurde und damit zum notwendigen Betriebsvermögen gehört.
2. Wird eine Genossenschaft in eine GmbH "umgewandelt" und erlangen die Genossen an Stelle ihrer Genossenschaftsanteile GmbH-Anteile, so liegt regelmäßig ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft vor, durch das die stillen Reserven im Buchansatz der Genossenschaftsanteile realisiert werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 439 HAAAA-91514
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