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BFH Urteil v. - I R 175/76 BStBl 1980 II S. 43

Gesetze: EStG §§ 6b, 34AO § 215AO 1977 § 180

Zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz

1. Eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG kann auch mit dem Ziel gebildet werden, den beim Ausscheiden eines Gesellschafters (Mitunternehmers) aus einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) anfallenden Veräußerungsgewinn zu vermeiden.

2. Darüber, ob die Voraussetzungen einer Rücklage nach § 6b EStG im Falle 1. vorliegen, hat das Betriebsfinanzamt zu entscheiden, das für die Feststellung des Gewinns der Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) zuständig ist, aus der der Gesellschafter (Mitunternehmer) ausgeschieden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 43
NAAAA-91512

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