Körperschaftsteuer: Durchführung
einer körperschaftsteuerlichen Organschaft - Finanzunternehmen i.S.v.
§ 8b Abs. 7 S. 2 KStG a.F.
Leitsatz
1. Der Durchführung
einer körperschaftlichen Organschaft steht die Umwandlung eines Gewinnabführungs-
oder eines Verlustübernahmeanspruchs in ein Darlehen nicht entgegen.
2. Ein solches Darlehen muss
nicht fremdüblich vereinbart sein, der Darlehensanspruch muss aber
werthaltig sein, damit der Ergebnisabführungsvertrag durchgeführt
wird.
3. Die Voraussetzung des Erwerbs
eines Anteils mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs
im Sinne von § 8b Abs. 2 S. 2 KStG a.F. liegt nicht vor, wenn der
Anteil zum Zwecke der Erzielung einer nach DBA steuerfreien Dividende
und eines anschließend steuerbaren Veräußerungsverlustes erworben
wurde.
Fundstelle(n): BB 2023 S. 1374 Nr. 24 BB 2023 S. 1384 Nr. 24 DStRE 2023 S. 1400 Nr. 22 GmbH-StB 2023 S. 19 Nr. 1 GmbH-StB 2023 S. 19 Nr. 1 OAAAJ-24038
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