Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beschränkte Nachhaftung nach Insolvenzverfahrensabschluss
Das FG Düsseldorf bestätigt mit höchstrichterliche Rechtsprechungsgrundsätze auch für Umsatzsteuerzwecke. Demnach werden Masseverbindlichkeiten von einer Restschuldbefreiung grds. nicht erfasst. Der Kläger hat im Streitfall daher nicht ohne rechtlichen Grund i. S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO geleistet, weil er sich nicht mit Erfolg auf eine dem Insolvenzverfahren immanente sog. Haftungsbeschränkung berufen konnte.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Aus der eingeschränkten Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters kann auch in Bezug auf die als Masseverbindlichkeiten begründeten Umsatzsteuerschulden keine Beschränkung der Nachhaftung des Insolvenzschuldners für die Zeit nach der Beendigung eines Insolvenzverfahrens hergeleitet werden.
II. Sachverhalt
Das zuständige Amtsgericht eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers. Der Insolvenzverwalter zeigte gegenüber dem Amtsgericht drohende Masseunzulänglichkeit an. Der Insolvenzverwalter führte das Unternehmen des Klägers nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fort. Das beklagte FA sah die auf Grund dessen entstandene Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit an. Es setzte deshalb gegen den Insolv...