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Gesetzgebung | Verlängerung von Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuer (Bundestag)
Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, soll der sog. Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängert werden. Den dazu vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs“ (BT-Drucks. 20/3872) hat der Bundestag am Donnerstag, , in erster Lesung beraten.
Gesetzentwurf der Bundesregierung:
Wie die Regierung mitteilt, erhalten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UPG) im Energie- und im Stromsteuerrecht unter anderem den sog. Spitzenausgleich. Diese Steuerentlastungen ermögliche es ihnen, für alle Energie- und Stromverbräuche eines Jahres „unter rechnerischer Zugrundelegung de...