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Einkommensteuer | Werbungskostenabzug für das ausschließlich von einem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genutzte Arbeitszimmer (FG)
Wird eine Wohnung von mehreren Personen angemietet und nutzt ein
Mieter einen Raum zur Einkünfteerzielung allein, sind die auf diesen Raum
entfallenden Aufwendungen bei ihm in voller Höhe als Werbungskosten
abzugsfähig, sofern der Nutzende Aufwendungen in mindestens dieser Höhe
getragen hat (; Revision
zugelassen).
Sachverhalt: Der Kläger war als angestellter Vertriebsleiter tätig. Zum mietete er zusammen mit seiner Lebensgefährtin ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 150 qm. Darin befanden sich u.a. zwei 15 qm große Zimmer, von denen das eine durch den Kläger und das andere durch seine Lebensgefährtin als Arbeitszimmer genutzt wurden. Für den Kläger bildete das Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner berufli...