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Kindergeld | Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der EU (BFH)
Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der
die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch im Inland erfüllt,
seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach
Ablauf der in
§ 70 Abs. 1
Satz 2 EStG vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist,
kann sein Auszahlungsanspruch erst abgelehnt werden, wenn festgestellt wird,
dass weder der Wanderarbeitnehmer selbst noch eine andere berechtigte Person
für das betreffende Kind im Heimatland des Kindes einen die Frist wahrenden
Antrag auf Kindergeld oder eine vergleichbare ausländische Familienleistung
gestellt haben (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (SozialMissbrG) vom ...BGBl I 2019, 1066BStBl I 2019, 814