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Individualprophylaxe im BEMA und in der GOZ
Fu1a, FuPr, IP1, FLA, IP4, GOZ 1000 – wann darf ich was für welche Behandlung erbringen? Wo muss ich auf das Alter des Patienten achten und wo muss ich die Behandlungsdauer beachten? Ist die Behandlung abrechenbar oder ist sie bei einer anderen Leistung schon enthalten? All diese Fragen wollen wir euch mit der Erläuterung der Positionen und mithilfe von Fallbeispielen verständlich machen.
Individualprophylaxe – was steckt genau dahinter?
Der Begriff Prophylaxe leitet sich aus dem Griechischen ab und bedeutet „von vorne herein ausschließen“. Das heißt, wir können mit bestimmten Leistungen versuchen, Karies und Zahnfleischerkrankungen zu reduzieren und im besten Fall zu vermeiden. Doch wie?
In der Zahnarztpraxis gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Patienten aufzuklären, zu motivieren und zu begleiten. In diesem Beitrag wollen wir uns auf die Individualprophylaxe bei Kindern konzentrieren.
Seit Juli 2019 gibt es im BEMA zusätzliche Leistungen, die für Kinder ab dem 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 72. Lebensmonat erbracht werden können.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
FU
1 – Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom
6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat |
FU
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