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KuG | Weiterhin erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
[i] Deutscher Bundestag, Dokumente, Textarchiv 2022 Der Bundestag hat am die Verlängerung des seit Beginn der Corona-Pandemie geltenden erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld (KuG) bis zum beschlossen (BT-Drucks. 20/3494). Der vereinfachte Zugang zum KuG war zuletzt über Verordnungen des BMAS mehrfach verlängert worden. Das Gesetz ermöglicht es der Bundesregierung, auch über den hinaus Sonderregelungen zum KuG durch Verordnung zu erlassen. Auch für die pandemiebedingte Möglichkeit des anrechnungsfreien Hinzuverdiensts durch Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit wird eine bis zum befristete Verordnungsermächtigung geschaffen. Bereits am hat das Bundeskabinett durch Verordnung beschlossen, dass auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer befristet wieder Kur...