Ausschluss der Steuersatzermäßigung, wenn eine einheitliche komplexe Leistung aus verschiedenen Leistungselementen besteht und zumindest ein Element nicht der Steuersatzermäßigung unterliegt?
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Ist bei einer einheitlichen komplexen Leistung, die aus verschiedenen Leistungselementen besteht, von denen wiederum zumindest ein Element nicht der Steuersatzermäßigung unterliegt, ein genereller Ausschluss der Steuersatzermäßigung anzunehmen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
MAAAJ-23703