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Arbeitshilfe - Stand: 11.10.2022

Keine Berichtigung gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG, wenn über das Vermögen eines Dritten, der das vom Leistungsempfänger geschuldete Entgelt für Rechnung des Leistenden eingezogen hat, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde?

Ist der geschuldete Steuerbetrag gemäß 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen, wenn über das Vermögen eines Dritten, der das vom Leistungsempfänger geschuldete Entgelt für Rechnung des Leistenden eingezogen hat, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bevor der Dritte das Entgelt an den Leistenden weitergeleitet hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().