Anwendbarkeit des typisierten Zinssatzes von 5,5 % des § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für Besteuerungszeiträume bis 31.12.2018?
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Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchsrechts auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des , 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,8 % anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5 % zu ermitteln?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
FAAAJ-23659