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BFH Urteil v. - II R 122/76 BStBl 1980 II S. 136

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1ErbbauVO §§ 1, 11, 14

Teilaufhebung eines Erbbaurechts unterliegt der Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Wird durch Vertrag die teilweise Aufhebung eines Erbbaurechts vereinbart, so unterliegt der Rechtsvorgang der Grunderwerbsteuer (Bestätigung des , BFHE 118, 480, BStBl II 1976, 470).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 136
RAAAA-91473

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