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Zusammenwirken auf Veräußererseite als Voraussetzung für ein einheitliches Vertragswerk?
Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk
Handelt es sich um eine zusammengefasste Veräußererseite und damit um ein einheitliches Vertragswerk, wenn der mit dem Grundstücksverkäufer nicht verbundene Bauunternehmer lediglich seine Zustimmung zur Einbeziehung eines weiteren Auftraggebers in den bereits ausgehandelten Bauvertrag erteilt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().