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BFH Urteil v. - VIII R 34/78 BStBl 1980 II S. 114

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3

Verzicht des Inhabers eines eingetragenen Warenzeichens auf Abwehransprüche ist sonstige Leistung i. S. von § 22 Nr. 3 EStG

Leitsatz

Der Verzicht des Inhabers eines eingetragenen Warenzeichens auf bestehende oder vermeintliche Abwehransprüche ist eine sonstige Leistung i.S. von § 22 Nr. 3 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 114
HAAAA-91472

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