Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Arbeitshilfe - Stand: 11.10.2022

§ 8b Abs. 6 Satz 2 KStG ist auf Sparkassen privaten Rechts nicht entsprechend anzuwenden?

Ist § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf Sparkassen privaten Rechts entsprechend anzuwenden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().