Rechtskräftiges Urteil im Gewerbesteuermeßbetragsverfahren schließt Vollziehungsaussetzung des Gewerbesteuermeßbescheids auch dann aus, wenn in gleichgelagerter Einkommensteuersache Revision eingelegt wurde
Leitsatz
Sind für ein Streitjahr wegen der gleichen Streitfragen Urteile des FG sowohl in der Einkommensteuersache als auch in der Gewerbesteuermeßbetragssache ergangen, ist aber nur in der Einkommensteuersache Revision eingelegt worden, so ist der unmittelbar beim BFH gestellte Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermeßbescheids wegen der Rechtskraft des finanzgerichtlichen Urteils in der Gewerbesteuermeßbetragssache nicht statthaft.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 104 XAAAA-91471
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