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Online-Nachricht - Dienstag, 11.10.2022

Gesetzgebung | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sog. Spitzenausgleichs (hib)

Der sog. Spitzenausgleich zur Entlastung energieintensiver Betriebe soll um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sog. Spitzenausgleichs (BT-Drucks. 20/3872) vor.

Der Entwurf sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Angesichts der hohen Preise sollen die rund 9.000 energieintensiven Unternehmen um rund 1,7 Mrd. € entlastet werden. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen nach den Vorgaben des Entwurfs Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren. In dem Gesetzentwurf heißt es, durch die Verlängerung werde die Energiepreissteigerung gedämpft, einer weiter zunehmenden Inflation entgegen...