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Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen und Beschluss einer steuerfreien Arbeitgeber-Inflationsausgleichsprämie
[i]Ermäßigter SteuersatzEbenfalls am hat der Bundesrat dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz zugestimmt. Vom bis beträgt die Umsatzsteuer statt 19 % nur 7 %. Die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen gilt auch für Fernwärme. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucher weitergeben.
[i]InflationsausgleichsprämieMit dem Gesetz wurde auch die Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG) beschlossen. Danach können Arbeitgeber Leistungen zur Abmilderung der Inflation bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren. Es handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag, der unabhängig davon gilt, ob die Leistungen in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen gewährt werden. Die Regelung ist von der Wirkweise vergleichbar mit der Regelung in § 3 Nr. 11a EStG und zeitlich befristet. An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung S. 2893in beliebiger Form (z. B. durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung) deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preisste...