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BFH Urteil v. - V B 15/79 BStBl 1979 II S. 721

Gesetze: UStG 1967/1973 § 4 Nr. 23

Keine Steuerbefreiung für Kantinenpächter einer berufsbildenden Einrichtung

Leitsatz

Dem Kantinenpächter einer berufsbildenden Einrichtung steht für die Lieferung von Speisen und Getränken an Schüler und Lehrpersonal nicht die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG 1967/1973 zu, da er (lediglich) mit der Bewirtung der Schüler diese nicht zur Erziehung, Ausbildung oder Fortbildung bei sich aufnimmt.

Tatbestand

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Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 721
XAAAA-91458

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