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BFH Urteil v. - IV R 137/77 BStBl 1979 II S. 700

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4 und 5EStG § 12

Zur steuerliche Behandlung von Fahrtkosten, Mehrverpflegungsaufwendungen und Kosten fpr den Unterhalt einer Wohnung, die einem Steuerpflichtigen durch mehrere berufliche Niederlassungen entstehen

Leitsatz

1. Aufwendungen eines Unternehmers für Fahrten zwischen mehreren beruflichen Niederlassungen sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit wird regelmäßig nicht dadurch beschränkt, daß sich eine der Niederlassungen am Hauptwohnsitz des Unternehmers befindet.

2. Fahrten eines Unternehmers von einer beruflichen Niederlassung zu einer zweiten beruflichen Niederlassung sind regelmäßig keine Geschäftsreisen. Mehraufwendungen für Verpflegung sind deshalb nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

3. Kosten für den Unterhalt einer Wohnung gehören regelmäßig zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung. Das gilt auch für die Kosten einer Zweitwohnung am Ort einer zweiten beruflichen Niederlassung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 700
TAAAA-91455

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