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NWB Nr. 41 vom

Der Sachlohnbegriff und seine Konsequenzen für die Praxis

Daniel Busche

Wegen der gesetzlichen Neuregelung des steuerlichen Sachbezugsbegriffs zum haben sich Unternehmen und Finanzverwaltung im Bereich der Lohnsteuer mit einer umfangreichen Anzahl an Rechtsfragen zu befassen; beispielhaft genannt seien als Schlagwörter nur Zusätzlichkeit, Bar- oder Sachlohn, Closed-Loop, Open-Loop, ZAG, Pauschalbesteuerung. Die Folgen dieser Rechtsentwicklung sind fatal.

Neuregelung der Sachbezugsdefinition

[i]Scherf/Gerstl, NWB 4/2020 S. 228Durch die Einführung eines neuen § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG werden zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, als Einnahmen in Geld definiert. Diese Neuregelung stellt eine Systemänderung in der Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn dar. Während vorher für die Frage, ob im Rahmen einer Überschusseinkunftsart eine Sach- oder Bareinnahme vorliegt, auf den eingeräumten Anspruch abgestellt wurde, ist nach der neuen Rechtslage die Art der Anspruchserfüllung maßgeblich.

Nachträgliche Kostenerstattungen und zweckgebundene Geldleistungen

Im Rahmen der gesetzgeberischen Diskussion wurde die enorme praktische Notwen...