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Verfahrensrecht | Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine (BMF)
Das BMF hat im Einvernehmen mit den
obersten Finanzbehörden der Länder ein Schreiben erlassen, nach dem die
Finanzämter die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im
Interesse der erheblich betroffenen Steuerpflichtigen nutzen sollen. Ohne
strenge Nachweispflichten sollen im Einzelfall auf Antrag fällige Steuern
gestundet, Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst
werden sowie Vollstreckungsaufschub gewährt werden ().
Danach gilt Folgendes:
In jedem Einzelfall ist unter Würdigung der entscheidungserheblichen Tatsachen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, inwieweit ggf. die Voraussetzungen für eine steuerliche Billigkeitsmaßnahme vorliegen. Die Finanzäm...