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Ersterfassungszeitpunkt Leasing bei laufenden Mieterumbauten
I. Sachverhalt
Zum Betrieb eines Einzelhandels schließt der Pächter LN mit dem Verpächter LG einen am beginnenden – und auf 15 Jahre laufenden – Pachtvertrag über ein Gebäude. Der Barwert der Pachtzahlungen beträgt 2,95 Mio. € am und 3,0 Mio. € am . Für den Betrieb des Einzelhandels darf und kann LN das Gebäude erst ab nutzen. Erst ab Januar 02 sind Pachtzahlungen zu leisten. LN erhält jedoch bereits am die Schlüssel für das Objekt und darf die Monate November und Dezember für Umbaumaßnahmen nutzen. Die Umbauten werden sich während der Pachtdauer im Wesentlichen wirtschaftlich verbrauchen. Für die Umbaumaßnahmen besteht eine Rückbauverpflichtung zum Ende des Pachtzeitraums. Den Barwert der Verpflichtung schätzt LN per und mit gleichbleibenden 0,1 Mio. €.
II. Fragestellung
Wie sind das Pachtverhältnis, die Umbauten und die Rückbauverpflichtung zum bei LN zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Bilanzierung dem Grunde nach
1.1. Pachtvertrag
Der Pachtvertrag ist ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 und deshalb durch Aktivierung eines Nutzungsrechts und Passivierung einer Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen.
Hinsichtlich des Zeitpunkts der erstmaligen Erfassung stellen