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Anforderungen an die Buchführung bei primärer Bilanzierung nach IFRS/US-GAAP
Zur Abgrenzung zwischen transaktionaler Buchführung gem. § 238 HGB und (vorbereitenden) Abschlussbuchungen
In der Anwendungspraxis werden Konzernabschlüsse i. d. R. nicht originär auf der Basis einer eigenständigen Konzernbuchführung aufgestellt, sondern stattdessen derivativ aus der Summe der Jahres- oder Zwischenabschlüsse beziehungsweise Berichtspakete (sog. „Reporting Packages“) der einbezogenen Unternehmen abgeleitet. Für die in einen IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen stellt sich daher oftmals die Frage, ob die unterjährige Rechnungslegung primär nach diesen internationalen Normen erfolgen darf oder stattdessen auf den nationalen Landesvorschriften basieren muss. Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorliegende Beitrag der Fragestellung, ob eine unterjährige Rechnungslegung nach internationalen Normen (z. B. den IFRS oder US-GAAP) die an die handelsrechtliche Buchführung i. S. des § 238 HGB gestellten Anforderungen erfüllt. Diese Fragestellung ist von Bedeutung mit Blick auf die – vor allem bei international agierenden Konzernen – bereits seit geraumer Zeit zu beobachtende Entwicklungstendenz zur Bündelung von Tätigkeiten der Rechnungslegung in sog. „shared service center“.
Schmidt, Buchführungspflicht, infoCenter NWB EAAAE-20115
Bei unterjähriger Bilanzierung basierend auf inter...