Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Bindungswirkung der Bescheinigung gem. § 7i Abs. 2 Satz 2 EStG bei Zuschussgewährung
(1) Die Bescheinigung gem. § 7i Abs. 2 Satz 2 EStG kann nur Bindungswirkung in Bezug auf Zuschüsse haben, die von einer der für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Behörden für diese Zwecke gewährt worden sind; andere Zuschüsse, auch solche aus öffentlichen Kassen, gehören nicht dazu. (2) Die Durchführung der Außenprüfung bei einem Bauträger als Verfahrensbevollmächtigten i. S. des § 5 VO zu § 180 Abs. 2 AO führt zur Hemmung der Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 4 AO (Anschluss an , NWB ZAAAF-00983, BStBl 2016 II S. 13, Rz. 12; Bezug: § 115 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 FGO; § 171 Abs. 4 AO; § 7i Abs. 1 Satz 7, Abs. 2 EStG).
Der Stpfl. kann gem. § 7i Abs. 2 Satz 1 EStG die erhöhten Absetzungen nur in Anspruch nehmen, wenn er durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle die Voraussetzungen...